Deutschland

Augsburg: Flüchtlingsrat fordert Stadtabgeordnete auf, Schlepperdienste zu verrichten

Augsburg: Flüchtlingsrat fordert Stadtabgeordnete auf, Schlepperdienste zu verrichten
Etwa 50 Überfremdungsfanatiker bei einer Veranstaltung des Flüchtlingsrats am Augsburger Königsplatz.

Der Augsburger Flüchtlingsrat hat den Versuch unternommen, den Stadtrat zur Begehung von Straftaten anzuleiten. Die Überfremdungsfanatiker forderten die Politiker öffentlich dazu auf, sich als Schlepper zu betätigen und Ausländer unerlaubt in die Bundesrepublik einzuschleusen.

von Günther Strauß

Der Flüchtlingsrat Augsburg ist dafür bekannt, auf Gesetze zu pfeifen, wenn es darum geht, Merkels Gästen ein schönes Leben auf Kosten des Steuerzahlers zu gönnen. Deshalb sind Proteste gegen Abschiebungen illegaler Eindringlinge, wie sie auch am gestrigen Samstag wieder durchgeführt wurden, schon fast an der Tagesordnung.

Etwa 50 geistig Verwirrte waren laut Medienberichten zur gestrigen Demo erschienen und forderten, dass illegale Zuwanderer gefälligst in der BRD zu bleiben haben. Die entsprechenden Rechtsnormen, nach denen diese Menschen zur Ausreise verpflichtet sind, werden von den Überfremdungsfetischisten regelrecht ignoriert. Die Kanzlerin höchstselbst hatte jene Goldstücke schließlich einst zu uns eingeladen, da kann es ja nicht sein, dass die zukünftigen Rentenbeitragszahler nun wieder gehen sollen, nur weil Gesetze es so fordern.

Unter dem Motto “Offen und solidarisch!” richtete sich die Kundgebung gegen rechtmäßige Abschiebungen und die Unterbringung von Asylforderern in sogenannten Ankerzentren. Nach Ansicht des Flüchtlingsrates seien diese unmenschlichen Bedingungen Merkels Gästen nicht zumutbar.

Schließlich holte der Augsburger Flüchtlingsrat noch einmal richtig aus und forderte den Stadtrat dazu auf, sich an der Einschleusung von Ausländern, strafbar gemäß § 96 AufenthG, zu beteiligen. Unter dem Deckmantel der sogenannten Seenotrettung solle der Stadtrat sich an Aktionen beteiligen, deren Ziel die unerlaubte Verbringung Illegaler in die Bundesrepublik ist.

Diese Aufforderung seitens des Flüchtlingsrates stellt einen Straftatbestand gemäß § 111 StGB dar. Dieser stellt eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten explizit unter Strafe, und zwar auch dann, wenn die Aufforderung ohne Erfolg bleibt. Selbst in diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Die sogenannte Seenotrettung wird von ethnosuizidal veranlagten Elementen immer wieder als Vorwand hergenommen, um das Einschleusen von Ausländern als einen Akt der Menschlichkeit darzustellen. Wikipedia beschreibt die Seenotrettung folgendermaßen:

Nach internationalem Seerecht (SOLAS von 1974 und Internationales Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung) und seemännischer Tradition ist jeder Schiffsführer auf hoher See innerhalb seiner Möglichkeiten verpflichtet, unabhängig von Nationalität, Status und Umständen, in welchen sich die Hilfesuchenden befinden, bei Seenot unverzüglich Hilfe zu leisten, wenn er über eine konkrete Notsituation informiert wird. Staaten haben nach SAR-Konvention von 1979 bei Seenot ebenfalls Hilfe zu leisten und die Hilfesuchenden medizinisch zu versorgen und schnell an einen sicheren Ort zu bringen.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass man gezielt mit Schiffen aufs Mittelmeer fährt, um dort Menschen einzusammeln, die nur auf diese Art der “Hilfe” warten, und diese dann hunderte Kilometer weit bis ins gelobte Europa zu bringen. Seenotrettung beschreibt vielmehr den Vorgang, Schiffbrüchige zu versorgen und zum nächsten Hafen zu bringen.

Es scheint ganz so, als genieße der Flüchtlingsrat Augsburg absolute Narrenfreiheit. Wenn eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten nicht einmal mehr geahndet wird, dann darf man sich durchaus die Frage stellen, ob wir noch in einem Rechtsstaat leben. Viele Bürger zweifeln diese immer öfter an, was man ihnen angesichts der immer skurrileren Auswüchse dieses Systems auch nicht übel nehmen kann.

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