Deutschland

Syrische Asylantin klagt erfolgreich gegen Burkini-Verbot – Deutsche Justiz unterwirft sich

Syrische Asylantin klagt erfolgreich gegen Burkini-Verbot – Deutsche Justiz unterwirft sich
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kippt im Eilverfahren ein in den Schwimmbädern von Koblenz geltendes Burkini-Verbot.

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat das Burkini-Verbot der Stadt Koblenz für städtische Schwimmbäder gestoppt. Die Maßnahme verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, urteilten die Richter am Freitag.

von Günther Strauß

Im Eilverfahren hat jetzt das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht das Burkini-Verbot in städtischen Schwimmbädern gekippt. Damit hat es der Klage einer syrischen Asylantin nachgegeben, die mittelalterlichen Kleidungsvorschriften der Scharia zuzulassen. Das entsprechende Verbot in der Badeordnung der Stadt verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, befand das Koblenzer Gericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss.

Damit setzten die Richter die Regelung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren außer Vollzug, und die Klägerin darf ab sofort im Ganzkörper-Kondom ins Wasser steigen. Zwar hatte der Koblenzer Stadtrat erst Anfang 2019 mit knapper Mehrheit beschlossen, Badegäste nur in Badehose, Badeshorts, Badeanzug oder Bikini sowie Leistungsschwimmer und Triathleten auch in Neoprenanzügen schwimmen lassen zu dürfen. Jetzt knickten sie vor der Forderung der Muslima ein. Eigenen Angaben zufolge wolle sie auf ärztlichen Rat mithilfe des Schwimmens ihr Rückenleiden kurieren, dürfe dies aber wegen ihres Glaubens nur in einem Burkini. Ihre Klage dürfte auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen worden sein. Dieses Urteil ist ein weiteres Zugeständnis an den Islam, der mit jammern, klagen, fordern seine vermeintlichen Rechte durchsetzt nach dem Motto: „Nimm die ganze Hand, wenn man Dir den kleinen Finger reicht.“

Warnungen von Islam-Experten wie Hamed Abdel-Samad, der gestern, bezeichnenderweise beschützt von sechs Leibwächtern, in der Frankfurter Goethe-Universität einmal mehr seine Religion kritisierte, bleiben in dieser Republik ungehört: „Der Islam will von der deutschen Aufklärung profitieren, weigert sich aber, Teil dieses Prozesses zu werden.“ Indem religiös-politische Gruppen Kritiker mundtot machten, bauten sie ihren Einfluss auf die Politik aus. Das führe dazu, dass sich immer weniger Deutsche trauten, Kritisches über den Islam zu sagen, „weil sie sofort den Vorwurf bekommen, rassistisch zu sein“. Auffallend sei, dass diese Reaktionen vor allem in Deutschland erfolgten. Im Unterschied dazu würden in Ägypten oder Marokko kritische Auseinandersetzungen gewürdigt. „In der arabischen Welt wird belächelt, wer behauptet, Terror habe nichts mit dem Islam zu tun. Und in Deutschland bin ich damit der Islamhasser“, so der Forscher. Davon profitierte vor allem der politische Islam. Politik und Wirtschaft hielten angesichts der Anfeindungen, die Islamkritiker erdulden müssen, die Füße still: „Die wollen keine Partner in Saudi-Arabien verärgern.“

Wer den Islam kritisiert, wird mundtot gemacht, muss mit Bedrohung rechnen

Mit diesem Vorwurf steht der ägyptisch-deutsche Politikwissenschaftler mitnichten auf einsamem Posten. Wer sich kritisch zum Islam äußert, muss hierzulande mit Bedrohungen rechnen. Ein Beispiel aus jüngster Zeit: Von zehn Wissenschaftlern und Publizisten der „Initiative Säkularer Islam“, die sich gegen das totalitäre Verständnis von Religion wendet, müssen inzwischen vier von ihnen Dienste von Personenschützern in Anspruch nehmen: „Weil sie auf der Abschussliste von irgendwelchen Radikalen stehen“, sagt Susanne Schröter. Auch die Professorin der Goethe-Universität und Direktorin des „Frankfurter Forschungszentrum Globaler Islam“, die unlängst anlässlich der Konferenz „Säkularer Islam und Islamismuskritik“ die kritische Auseinandersetzung mit dieser Religion vorantreibe wollte, sieht sich mit massiver Kritik konfrontiert. Bereits im Vorfeld der Debatte war sie als „Rassistin“ beschimpft worden.

Derzeit entwickele sich „ein identitärer Islamismus in Deutschland, der Muslime als besondere Gruppe sieht, die Sonderrechte haben sollte und das religiös begründet“, so Schröter. Wie Recht sie damit hat, zeigt einmal mehr das beschriebene Urteil des Koblenzer Gerichts. In seiner Begründung verwies es darauf, für die vom Stadtrat vorgebrachten Hinweise, wonach bei vollständiger Bekleidung Badegäste nicht auf Krankheiten, offene Wunden oder Hautausschläge kontrolliert werden könnten, gebe es keine ausreichende sachliche Rechtfertigung. Wegen der festgestellten Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz werde auch nicht mehr geprüft, ob die Regelung mit der Glaubensfreiheit im Einklang stehe, so die Richter. Solange diese nur von der Religion des „Friedens“ in Anspruch genommen wird, steht doch der Islamisierung dieser Republik endgültig nicht mehr im Weg. Allahu akbar – Allah ist der Größte, so die korrekte Übersetzung. Das haben auch diese Deutschland- und Christentum-Verräter aus der Koblenzer Justiz anerkannt!

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