Deutschland

Aufgedeckt: „Kriegsflüchtlinge“ machen reihenweise Urlaub – in ihren Heimatländern

Aufgedeckt: „Kriegsflüchtlinge“ machen reihenweise Urlaub – in ihren Heimatländern
Türkisblaues Wasser und weiße Sandstrände: Sichtlich entspannt genießt diese Flüchtlingsfamilie ihren Heimaturlaub in Eritrea

Sie kamen nach Deutschland, weil sie aus ihrem Heimatland angeblich vor Krieg, Terror und Verfolgung flüchten mussten. Viele riskierten dabei ihr Leben. Umso unglaublicher, dass Flüchtlinge in ihre Heimat zurückreisen, um dort Urlaub zu machen oder Verwandte zu besuchen. Der investigative Reporter Mohammad Rabie (29, selbst anerkannter Flüchtling aus Syrien) hat mit einigen Landsleuten gesprochen – und mit Reisebüros und Vermittlern, die sich darauf spezialisiert haben!

von Dr. Manfred Schwarz

„Flüchtlinge“, die über die Grenzen nach Westeuropa eingewandert sind, machen – illegal – häufig Urlaub in den Ländern, in denen sie angeblich verfolgt werden. Solche Fälle sind insbesondere in Deutschland, der Schweiz oder in Norwegen bekannt geworden. Oftmals reisen auch vermeintlich „Geflüchtete“ in ihre Herkunftsländer, um dort Bekannte, Freunde oder Verwandte zu besuchen. Diese Reisen währen nicht selten weit mehr als 30 Tage.

80 Prozent der „Schutzsuchenden“ haben ihre Papiere „verloren“

Dieser Betrugs-„Asyltourismus“, der das Asylrecht ad absurdum führt, wird auch dadurch erleichtert, dass heutzutage mindestens 80 Prozent der „Schutzsuchenden“ bei ihrer Einreise etwa in die Bundesrepublik zwar alle moderne oder modernste Handys „am Mann“ oder „an der Frau“ haben, aber angeben, keine Papiere zu besitzen – wohl wissend, dass den Zuwanderern von den hiesigen Behörden schnell Ersatzpapiere ausgestellt werden. Und zwar nach den Angaben, die von den „Flüchtlingen“, richtig oder falsch, mündlich gemacht werden. Niemand kann die Richtigkeit der persönlichen Daten überprüfen. Betrugs ist so Tür und Tor geöffnet.

Die Medien des rotgrünen Mainstreams verschweigen diese kriminellen Reise-Unternehmungen großen Stils schon lange gern grundsätzlich. Zeitungen wie beispielsweise der „Focus“ oder die „Stuttgarter Nachrichten“ bildeten hier in der Vergangenheit die Ausnahmen von der Regel. Linke Nachrichtenmacher – allen voran etwa der „Spiegel“ – versuchen sogar, den „Asyltourismus“ weitschweifig zu verharmlosen oder gar zu entschuldigen. Auch in den Reihen fast aller Politiker herrscht dazu nur beredtes Schweigen. Und die zuständigen Ämter sind bemüht, bekannt gewordene Fälle nicht zu veröffentlichen.

„Bild“-Reporter hat verdeckt recherchiert

Ganz anders derzeit wieder einmal die „Bild“-Zeitung. Sie hat – exklusiv und exemplarisch – mit Hilfe von verdeckten Recherchen insbesondere eines arabischen Journalisten ein umfangreiches Betrugssystem aufgedeckt.

Der verantwortliche Reporter Mohammad Rabie beschreibt in seiner Reportage, dass heutzutage Asylanten-Betrügereien großen Ausmaßes ganz einfach in Reisebüros hierzulande gebucht werden können, die auf solche international reisenden „Asylbewerber“ spezialisiert sind, die „auf Zeit“ in ihre Heimatländer zurückkehren wollen. „BILD“-Journalist Rabie, er ist selbst anerkannter Flüchtling aus Syrien, hat im Rahmen seiner Recherchen mit Landsleuten gesprochen, aber auch mit Reisebüros und Vermittlern, die sich auf illegale Ländertrips spezialisiert haben.

Offensichtlich gibt es etliche Möglichkeiten, sich zum Beispiel eine Einreise nach Syrien zu verschaffen. Man reist, wenn das Geld dafür zur Verfügung steht, einfach über den Libanon, den Iran oder die Türkei.

Ein Anruf etwa bei der libanesischen Fluggesellschaft „Nakhal“, die auf ihrer Website eine entsprechende Nummer in Berlin angibt, und beim Reisebüro „Al-Outom“ in Berlin-Neukölln (Sonnenallee) genügt, um bald die gewünschte große Reise ins scheinbar (aber nicht wirklich) allerorten bedrohte Heimatland anzutreten.

Arabisches Reisebüro: Service – „All Inclusive“

Der „Bild“-Reporter mit syrischen Wurzeln erklärte in seinen Telefongesprächen bei „Nakhal“ und „Al-Outom“ ganz offen, dass „er in seine Heimat reisen will, obwohl er das nach dem Asylgesetz nicht darf“. Antwort eines Reisebüro-Mitarbeiters: „Kein Problem. Sie brauchen nur einen syrischen Reisepass oder müssen ein ‚Übergangsticket’ in der syrischen Botschaft beantragen. Um den Rest kümmern wir uns.“

Kosten? Rund 800 Euro müssen auf den Tisch gelegt werden. Für Bestechungsgelder (sie gehen anscheinend vor allem an Grenzbeamte am Grenzübergang zwischen Syrien und Libanon), Flug, Busfahrt und Dokumente. Dafür gibt es dann einen „Service All Inclusive“.

Mohammad Rabie meint, dass viele der „Geflüchteten“, die in ihrer Heimat urlauben, niemals politisch Verfolgte waren. Mehr noch: Er mutmaßt, dass unter den Fluggästen sich sogar sehr viele Anhänger der syrischen Assad-Regierung befinden. Also der Regierung, vor der sie angeblich geflohen sind.

Mal ein „bisschen Ruhe von Deutschland“

In sozialen Medien berichten etliche Syrer von ihren Heimatreisen. Blogger Aras Bacho etwa (20, von deutschen Gerichten wegen sexueller Übergriffe verurteilt) schrieb im Juli bei Twitter: „Vor zwei Wochen haben sechs Syrer, die ich kenne, Urlaub in Syrien gemacht, um ihre Familienmitglieder zu besuchen und bisschen Ruhe zu haben, vor allem von Deutschland. Man vermisst sein Heimatland und es ist mittlerweile Alltag, dass Syrer das machen!“ Mohammad Rabie hat für „Bild“ mit Flüchtlingen gesprochen, die als „Schutzsuchende“ nach Syrien gereist sind, das sie verlassen haben, weil sie dort angeblich verfolgt wurden:

▶ Gina (38, Name geändert) lebt im Freistaat Bayern. Sie kam 2015 nach Deutschland. Seitdem war die „Geflüchtete“ zweimal in ihrer Heimat. „Ich blieb zwei Monate, habe Urlaub gemacht,“ sagt sie. Auf die Frage, warum sie in ein Land gefahren ist, aus dem sie geflüchtet ist, antwortete Gina: „Ich habe meine drei Kinder besucht. Ich würde es wieder tun, selbst wenn ich meinen Aufenthaltstitel verlieren würde.“

▶ Ebenfalls seit 2015 lebt Maya in Deutschland. Sie hat angeblich ihren kranken Vater in Damaskus besucht. „Ich flog in die Türkei, überquerte die Grenze in die syrische Stadt Qamischli. Ich habe die deutschen Behörden nicht informiert, weil ich Angst hatte, dass mein Asylrecht zurückgenommen wird.“

Mit Asylpapieren deutscher Behörden: unbekümmert zurück nach Deutschland

Aber wie kommen die Flüchtlinge wieder zurück nach Deutschland?, fragt sich mancher brave gesetzestreue Bundesbürger – der tagtäglich seiner Arbeit nachgeht und regelmäßig seine Steuern zahlt –, wenn er solche Geschichten hört. Der arabische Reporter von Europas größter Boulevardzeitung hat auch das recherchiert. Gängige Praxis sei es, mit den syrischen Ausweispapieren wieder in das Transitland zurückzureisen, aus dem man gekommen ist.

Von dort gehe es mit den deutschen Asylpapieren zurück nach Deutschland. „Falls die Ausweise in Syrien gestempelt wurden, kann man z. B. über Dänemark wieder einreisen und an der Grenze behaupten, den Pass verloren zu haben.“

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF) weiß seit langem von diesen Heimaturlauben der ganz besonderen Art. Das BamF kennt jedoch angeblich keine genauen Zahlen. Die offizielle Vorschrift lautet: Wird eine solche Heimat-Reise bekannt, droht – freilich fast immer nur theoretisch – ein Widerruf des Asylstatus.

Ankündigungsminister Seehofer meldet sich jetzt auch zu Wort – doch was sind seine Worte wert?

In der aktuellen „Bild am Sonntag“ hat sich nun auch Innenminister Horst Seehofer wieder einmal vollmundig zu Wort gemeldet, nachdem „Bild“ am Sonnabend über den Asyltourismus berichtet hatte. Des Ministers Worte muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Wer sich als syrischer Flüchtling regelmäßig in Syrien Urlaub macht, der kann sich ja nicht ernsthaft darauf berufen, in Syrien verfolgt zu werden.“ Nur, wer „regelmäßig“ im Nahen Osten urlaubt?

Der „Sicherheitsminister“ schränkt seine Ankündigungen schnell sogar noch weiter ein, wenn er gegenüber der „BamS“ erklärt, man müsse „die Entwicklung in Syrien intensiv beobachten“. Seehofer: „Wenn es die Lage erlaubt, werden wir Rückführungen durchführen.“ Aha. Aber wann eigentlich wird es „die Lage“ erlauben, Rückführungen anzuordnen?

Geht es dem Minister nur um „syrische“ Betrüger? Was ist mit den „Geflüchteten“ beispielsweise aus Eritrea, die bekanntermaßen ebenfalls häufig ihren Urlaub „zu Hause“ verbringen? Experten in Sachen „Flüchtlingspolitik“ wissen, dass die Erklärung Seehofers aller Voraussicht nach erneut nicht das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt wurde. Die Praxis in deutschen Amtsstuben straft den bayerischen Politiker Lügen.

Jeder Kenner der zuständigen Behörden weiß, dass „Aberkennungs-Verfahren“ einen extrem großen Zeit- und Arbeitsaufwand erforderlich machen, weil sie nur so gerichtsfest werden. Selbst wenn im Ausnahmefall ein solches Verfahren erfolgreich durchgezogen worden ist, gehen die betroffenen „Heimaturlauber“ zumeist vor Gericht. Endlose Gerichtsverfahren, die der Staat bezahlt („Prozesskostenhilfe“), sind die Folge.

Sollte das BamF tatsächlich bei den Verwaltungsgerichten obsiegen, ist eine Abschiebung trotzdem sehr wenig wahrscheinlich. Es genügt für den „Flüchtling“ beispielsweise, anzugeben, keine Papiere zu haben oder an einer Angstkrankheit (nächtlichen Albträumen zum Beispiel) zu leiden. Dann bleibt der „Schutzsuchende“, der offensichtlich ein Betrüger ist, im Lande. Und er kann so weiterhin regelmäßig die Sozialleistungen genießen, die die Bundesrepublik offenbar für Zuwanderer aus aller Welt so übermäßig attraktiv machen.

Wer kontrolliert die „geflüchteten“ Hartz IV-Empfänger?

„Flüchtlinge“, die in Deutschland einen „Aufenthaltstitel“ bekommen haben (welcher Art auch immer – es gibt davon einige), erhalten sofort Hartz IV (Wohnung oder Haus, Gelder für den Lebensunterhalt, Mobiliar, Kleidungsgrundausstattung, freie Krankenfürsorge usw.). Wollen Hartz IV-Empfänger, die rechtlich als „Geflüchtete“ gelten, Auslandsreisen antreten, muss das zuständige Jobcenter informiert werden. Die Reise darf offiziell nicht länger als drei Wochen dauern. Doch wer kontrolliert das?

Niemand wird in deutschen Ämtern erklären wollen, dass irgendein Angestellter oder Beamter willens oder in der Lage wäre zu kontrollieren, wohin diese „Flüchtlinge“ wirklich reisen. Reisen in das Heimatland sind zwar nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht gestattet. Aber wen interessiert das unter den Bediensteten in deutschen Behörden wirklich?

Der zuständige Sachbearbeiter und der vorgesetzte Referent wissen ganz genau: Auch der politischen Führung ist in der Regel in keiner Weise daran gelegen, dass Vorschriften in diesem Zusammenhang wirklich durchgehend beachtet – oder gar durchgesetzt – werden. Denn das könnte schlechte Bilder und unliebsame Schlagzeilen machen. Und das wiederum könnte den braven Michel verunsichern, der immer noch glaubt, in der „Flüchtlingspolitik“ gehe in Deutschland alles mit rechten Dingen zu.

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