Deutschland

Immer mehr Ortungswanzen im Einsatz

Immer mehr Ortungswanzen im Einsatz
Funkzellenabfrage: Nicht nur Terroristen und Schwerverbrecher landen in den digitalen Schleppnetzen der Sicherheitsbehörden

Immer häufiger setzen die Sicherheitsbehörden stille SMS und andere digitale Ortungswanzen ein, um potenziellen Terroristen und anderen Schwerverbrechern auf die Schliche zu kommen. Je mehr kriminelle Migranten nach Deutschland kommen, desto größer die Gefahr, dass auch Unbeteiligte in »digitalen Schleppnetzen« laden.

von Michael Brückner

Im vergangenen Jahr verschickten die Deutschen rund 13 Milliarden SMS-Kurznachrichten. Damit ist dieses Medium nicht mehr ganz so populär wie noch ein paar Jahre zuvor. Von den Behörden indessen werden SMS als digitale Überwachungsinstrumente immer häufiger eingesetzt. Das Smartphone wird mehr und mehr zur »Ortungswanze «. Wie unlängst das Bundesinnenministerium auf eine Kleine Anfrage mitteilte, versandte der Verfassungsschutz allein im ersten Halbjahr 2018 über 103 000 sogenannte stille SMS, das Bundeskriminalamt verschickte im selben Zeitraum fast 31 000 solcher »Späh«-SMS, die Bundespolizei knapp 39 000. Der Zoll machte erst gar keine Angaben.

Die stillen SMS erscheinen nicht auf dem Smartphone des Empfängers. Das Handy bestätigt dem Telefonanbieter jedoch deren Eingang und schickt ihm einen »heimlichen Ping«, im Fachjargon »stealth ping« genannt. Der Ping zeigt an, wo sich das angewählte Smartphone gerade befindet. Diese Information leitet der Telefonanbieter an den Absender der SMS – also an die Behörden – weiter. So lassen sich mit sehr geringem Aufwand recht präzise Bewegungsprofile erstellen, ohne dass der Handybesitzer das bemerkt. Um festzustellen, ob er mit stillen SMS überwacht wird, braucht der Betreffende eine aufwändige Spezialsoftware und ein hohes Maß an technischer Expertise.
Der Staat »pingt« alle eineinhalb Minuten

Statistisch gesehen »pingt« der Staat mittlerweile alle eineinhalb Minuten. Das ist zwar datenschutzrechtlich sehr umstritten, doch hat der Bundesgerichtshof den Einsatz dieser Ortungswanzen ausdrücklich gebilligt. Allerdings sei der Versand von stillen SMS nur bei Ermittlungen wegen schwerer Straftaten und nach Zustimmung eines Richters erlaubt. Doch Handys eignen sich nicht nur mithilfe von stillen SMS zur Ortung gesuchter Personen.

Ein anderes Instrument ist die sogenannte Funkzellenabfrage. BKA und Bundespolizei haben dadurch die Möglichkeit, eine Liste aller Handys anzufordern, die in der Nähe eines Tatorts freigeschaltet waren. Nach Angaben der Bundesregierung wurden im ersten Halbjahr 2018 über 80 Funkzellenabfragen vorgenommen. Vor vier Jahren waren es noch weniger als 40. Es liegt geradezu in der Natur der Sache, dass mit dem Instrument der Funkzellenabfrage auch völlig unbescholtene Bürger zumindest vorübergehend ins Visier der Fahnder geraten.

Die dritte Möglichkeit, Handys als Ortungswanzen einzusetzen, besteht darin, sogenannte IMSI-Catcher zuzulassen. Dabei handelt es sich um Geräte, die in der Lage sind, die auf der Mobilfunkkarte des Handys gespeicherte International Mobile Subscriber Identity (IMSI) auszulesen und dadurch den Standort des Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle einzugrenzen. Überdies ist dadurch auch das Abhören von Mobilfunktelefonaten möglich. In Deutschland setzen die Behörden in erster Linie IMSI-Geräte vom Typ GA 090 des Herstellers Rohde & Schwarz ein. Vereinfacht dargestellt, funktioniert ein IMSI-Catcher gegenüber einem Handy wie eine Pseudofunkzelle.

Die Mobiltelefone in einem bestimmten Umkreis buchen sich in diese vermeintliche Funkzelle ein und sind dadurch »gefangen« (daher der Begriff »Catcher«). Auch mit dieser Methode können Unbeteiligte im Bereich des IMSI-Catchers erfasst und sogar Mobiltelefone von unbescholtenen Personen vorübergehend außer Funktion gesetzt werden. Kritiker halten dies nicht zuletzt deshalb für bedenklich, weil in einem solchen Fall nicht einmal ein Notruf abgesetzt werden kann. Trotzdem: Noch nie wurden so viele Ortungswanzen eingesetzt wie in der Regierungszeit der Großen Koalition unter Dauerkanzlerin Merkel. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kritisiert, diese digitalen Methoden seien »kein Allheilmittel«. Insbesondere hülfen sie nicht weiter, wenn auf der anderen Seite erhebliche Vollzugsdefizite bestünden. Die Behörden rechtfertigen den Einsatz dieser Ortungswanzen, wie in solchen Fällen regelmäßig üblich, hingegen mit der gestiegenen Terrorgefahr.
»O’ zapft is …«

Das ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, doch verwechseln die Verantwortlichen einmal mehr Ursache und Wirkung. Der verstärkte Missbrauch von Handys als Ortungswanzen ist ganz offenkundig die Konsequenz steigender Kriminalität und Terrorgefahren durch die Zuwanderung von Gefährdern im Zusammenhang mit dem Flüchtlings-Tsunami. Aufgrund einer zunehmenden Gefährdungslage müssen letztlich auch unbescholtene Bürger in Kauf nehmen, durch den Missbrauch ihrer Mobiltelefone als Ortungswanzen ins Visier der Fahnder zu geraten.

Doch schon ist wieder der entschuldigende Satz zu hören: »Ich habe nichts zu verbergen, da können die auch mein Handy anzapfen.« Darum geht es aber nicht. Es geht vielmehr darum, dass die Privatsphäre unbescholtener Bürger nicht verletzt werden darf, nur weil die Behörden als Folge der weitgehend unkontrollierten Masseneinwanderung in zunehmendem Maße digitale Hilfsmittel einsetzen.

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