Deutschland

CSU-Funktionär Eisenreich will unliebsame Meinungsäußerung mit 5 Jahren Knast bestrafen

CSU-Funktionär Eisenreich will unliebsame Meinungsäußerung mit 5 Jahren Knast bestrafen
Freie Meinungsäußerung? Nicht mit Georg Eisenreich (CSU)

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will die Daumenschrauben für all jene anziehen, die es sich noch erlauben, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Die Menschen, die „Hass und Hetze“ im Internet verbreiten, was immer das auch sein sollte, sollen bald noch härter bestraft werden. Solche „Verbrecher“ möchte Eisenreich bis zu fünf Jahre in den Knast stecken.

von Günther Strauß

Wegen der Mitgliedschaft bei der islamischen Mörderbande, dem IS, samt Vergehen gegen die Menschlichkeit verhängen deutsche Gerichte bisweilen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Eine nachvollziehbare Sache, wenn man bedenkt, was IS-Terroristen so alles auf dem Kerbholz haben. Merken Sie sich dieses Strafmaß, denn in der Folge werden Sie es noch vergleichend benötigen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) scheint während seines heldenhaften Kampfes gegen den „Hatespeech“ im Internet sämtliche Relationen dafür verloren zu haben, welches Strafmaß für welches Verbrechen angemessen ist. Denn: Der CSU-Funktionär fordert, dass zukünftig „Hass und Hetze“ im Internet härter als bislang, nämlich künftig mit bis zu fünf Jahren Knast bestraft werden soll. Sein Argument: „Beleidigungen sind in der Anonymität des Internets oft enthemmter, haben eine größere Reichweite und sind praktisch kaum mehr aus der Welt zu bekommen“.

Beleidigungen sollen auf jeden Fall härter bestraft werden. In diesem Bereich hat sich Eisenreich zwei Jahre anstatt bislang ein Jahr Höchststrafe vorgestellt. Für üble Nachrede wünscht sich der Herr Jurist drei anstatt bisher ein Jahr Zuchthaus. Und bei Verleumdungen? Dafür hält der CSU-Politiker bis zu fünf Jahre Gefängnis für angemessen – also jenes Strafmaß, dass eine IS-Braut zu erwarten hat, wenn sie dabei zu sieht, wie ein fünfjähriges Kind über Tage hinweg angekettet qualvoll verdurstet.

Freie Meinungsäußerung zu Politikern soll hart bestraft werden

Zudem möchte Eisenreich, dass das Beleidigungsstrafrecht nicht nur bei der Bekämpfung von Hatespeech angepasst wird. Auch was Cybermobbing und Hassreden gegen Personen, die im öffentlichen Leben stehen – also Personen wie er selbst – müsse das Strafrecht „nachgeschärft werden“. Der demnächst 49-Jährige führt an, dass zunehmend Minderheiten, politisch Andersdenkende und Politiker „zum Ziel von Hass und Hetze“ würden. Das würde zu einer nicht hinnehmbaren Vergiftung des gesellschaftlichen und politischen Klimas in diesem unserem Lande führen. Dass noch immer ein Artikel 5 Grundgesetz existiert, der eine freie Meinungsäußerung gewährt, ist Menschen wie Eisenreich egal.

Wahnwitzigerweise glaubt Eisenreich offensichtlich, wenn den Leuten der Mund verboten wird und sie den kaum mehr auszuhaltenden Druck, den politische Verantwortliche wie er durch ihr Tun seit Jahren in die Höhe treiben, nicht mehr artikulieren können, dann wird alles gut. Den Gipfel des Irrsinns setzt Eisenreich dem ganzen noch mit seiner im Antrag formulierten Forderung auf, dass künftig „rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder menschenverachtende“ Beleidigungen ohne Strafantrag verfolgt werden können.

„Der Staatsanwalt muss hier auch ohne Strafantrag die Möglichkeit zur Strafverfolgung haben, solange nicht das Opfer widerspricht“, forderte der CSU-Minister. Was dann unter „rassistisch, fremdenfeindlich, antisemitisch oder menschenverachtend“ fällt, das wird mutmaßlich – je nach Bedarfsfall – formuliert. Denn wir wissen ja: „Hass und Hetze“ kommt ausschließlich von rechts und richtet sich immer und stets gegen sakrosankte Minderheiten.

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