Deutschland

Corona-Bußgeldkatalog gilt nur für Deutsche: Massengebet von Moslems bleibt straffrei

Corona-Bußgeldkatalog gilt nur für Deutsche: Massengebet von Moslems bleibt straffrei
Symbolfoto

Hunderte Moslems kamen in Berlin zum traditionellen Freitagsgebet und folgten dem Ruf ihres Imams. Die Polizei bemühte sich um Auflösung der illegalen Versammlung. Wegen der Corona-Pandemie herrscht auch in Deutschland ein Versammlungs- und Kontaktverbot. Doch die Moslems gingen straffrei aus.

Polizei und Ordnungsamt versuchten, die Versammlung in Berlin-Neukölln am 3. April zuerst so zu organisieren, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Als dies nicht gelang, löste man die Veranstaltung im Einvernehmen mit dem Imam auf.

Moschee vom Verfassungsschutz beobachtet

RBB-Online recherchierte, dass es sich bei der Moschee um die vom Verfassungsschutz beobachtete Dar-as-Salam-Moschee handelte. Wie aus zahlreichen Umfragen in Europäischen Ländern bekannt ist, betrachten strenggläubige Moslems Gesetz und Verfassung ihrer neuen Wohnorte als nachrangig gegenüber den Gesetzen des Islams. Die Moschee-Gemeinde zählt zu den größten Berlins, vor der Corona-Krise versammelten sich dort jeden Freitag um die 1.500 Menschen zum Gebet.

Warum gab es keine Strafen für das Massengebet?

Dies teilte die Polizei via Kurznachrichtendienst „Twitter“ mit. Ob es Strafen für die Moslems geben wird, die zu Hunderten das Kontaktverbot der Regierung ignorierten, war Samstag früh angeblich noch unklar. Das heißt im Klartext nichts weiter, als dass der Corona-Bußgeldkatalog nur für Deutsche gilt. Denn das Massengebet war selbst für Laien erkennbar ein gravierender Verstoß gegen das bundesweit verhängte Kontaktverbot.

Breite Kritik über Social-Media-Kanäle

Auf „Twitter“ ärgerten sich viele Nutzer über eine vermutete Ungleichbehandlung. „Gab es Strafen?! Warum nicht? Oder gibt es Strafen nur, wenn man sich als Deutscher auf eine Bank setzt?“ – Ein anderer Nutzer vermutete, dass die Polizei gegen die Moslems nicht einschreiten dürfe, da dies „von der Linksregierung nicht gewünscht sei“.

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