Deutschland

Lauterbach will Privatwohnungen stürmen lassen – Grundgesetz soll einfach ausgehebelt werden

Lauterbach will Privatwohnungen stürmen lassen - Grundgesetz soll einfach ausgehebelt werden
Karl Lauterbach (SPD) will harte Geschütze auffahren.

SPD-Politiker Karl Lauterbach tritt das Grundgesetz mit Füßen. Er will Privatwohnungen bei Corona-Verdacht von der Polizei stürmen lassen.

von Zhihong Zheng

SPD-Politiker Karl Lauterbach hat gestiegenen Corona-Infektionszahlen Kontrollen in privaten Räumen gefordert. „Wir befinden uns in einer nationalen Notlage, die schlimmer als im Frühjahr werden kann. Die Unverletzbarkeit der Wohnung darf kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein“, sagte Lauterbach der „Rheinischen Post“.

Wenn private Feiern in Wohnungen und Häusern die öffentliche Gesundheit und damit die Sicherheit gefährdeten, müssten die Behörden einschreiten können. Lauterbach griff in dem Zusammenhang NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) an, der sich dagegen ausgesprochen hatte. „Laschet irrt, wenn er solche Superspreading-Events weiterhin tolerieren will“, sagte Lauterbach.

Lauterbach fordert massiven Shutdown

Vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) forderte Lauterbach den Beschluss eines „Wellenbrecher-Shutdowns“ von Bund und Ländern.

„Wenn wir einen vollständigen Shutdown samt Schulen, Kitas und Betrieben verhindern wollen, brauchen wir spätestens ab kommender Woche Mittwoch einen zweiwöchigen Wellenbrecher-Shutdown mit einzelnen Ausnahmen, mit dem wir die massive zweite Welle brechen können“, sagte Lauterbach.

Schulen, Kitas und Geschäfte für den lebenswichtigen Bedarf könnten geöffnet bleiben, Betriebe ihre Arbeit so weit wie möglich ins Homeoffice verlagern. Nicht verschiebbare Familientreffen etwa für Beerdigungen könnten mit maximal reduzierter Anzahl von Personen stattfinden. Auf Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern sollte in dem Zeitraum verzichtet werden, sagte Lauterbach. „So ein Wellenbrecher-Shutdown ist unsere letzte Patrone.“

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