Deutschland

Gegen die Diktatur: AfD will Verfassungsklage gegen Ermächtigungsgesetz einreichen

Gegen die Diktatur: AfD will Verfassungsklage gegen Ermächtigungsgesetz einreichen
Das Grundgesetz starb am 18.11.2020

Ist Merkels Corona-Diktatur noch zu stoppen? Das wird die AfD nun prüfen. Die Oppositionspartei wird eine Verfassungsklage gegen das Ermächtigungsgesetz einreichen.

von Zhihong Zheng

Die AfD will gegen das am Mittwoch verabschiedete Infektionsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. „Wir werden das neue Infektionsschutzgesetz juristisch prüfen lassen“, sagte AfD-Vize Tino Chrupalla den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Samstagsausgaben). „Zu diesem Zweck bereiten wir eine Normenkontrollklage vor.“

Verfassungsklage mit Erfolg?

Ob sich das Bundesverfassungsgericht mit der Klage beschäftigen wird, ist dem Medienbericht zufolge allerdings fraglich. Eine abstrakte Normenkontrollklage kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestags gestellt werden. Im Oktober war bereits der Versuch der AfD gescheitert, dieses Quorum für eine Normenkontrollklage gegen den Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 zu erreichen.

AfD Protestaktionen im Bundestagsplenum

Die AfD lehnt das Infektionsschutzgesetz vehement ab. Deutlich machte sie das mit der namentlichen Abstimmung im Bundestag am 18.11., wo alle AfD-Abgeordneten mit einem „Nein“ zum neuen Infektionsschutzgesetz votierten. Gleichzeitig drückten sie dies durch eine Protestaktionen im Bundestagsplenum aus.

Gerade als Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit seiner Rede beginnen wollte, entfalteten die AfD-Abgeordneten kleine Banner. Auf ihnen war ein mit einem schwarzen Balken durchgestrichenes Grundgesetz zu sehen. Auf dem Grundgesetzt war – in der Art eines Trauerbandes – ein schwarzer Balken mit einem „Sterbedatum“ – der 18.11.2020.

Bundestagspräsident stoppt Aktion – Drohung mit Ordnungsruf

Der Bundestagspräsident stoppte die Aktion und wies die Abgeordneten auf die Hausordnung hin. Sie besagt, dass es nicht gestattet sei, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen oder zu verteilen, „es sei denn, es ist zur Verteilung zugelassen“.

Seine Bitte die Banner wieder wegzupacken unterstrich er – nach zögerlichen Reaktionen der AfD-Abgeordneten – mit der Androhung eines Ordnungsrufes. Auch vor dem Reichstagsgebäude zeigten sich einige der AfD-Abgeordnete und hielten die selben Banner, die sie auch im Plenum zeigten hoch. Die auf der anderen Seite der Spree versammelten Demonstranten die gegen das neue Infektionsschutzgesetz protestierten reagierten mit Applaus und Zurufen.

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