Deutschland

Nebeneinkünfte verdoppelt: Bundestagsabgeordnete scheffeln Millionen

Nebeneinkünfte verdoppelt: Bundestagsabgeordnete scheffeln Millionen
Der Steuerberater Sebastian Brehm (CSU) ist mit mindestens 3,1 Millionen Euro dabei.

Während durch ungerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen gerade tausende Existenzen vorsätzlich vernichtet werden und unbescholtene Bürger mitunter nicht wissen, von was sie sich morgen den Kühlschrank füllen sollen, scheffeln moralisch degenerierte Bundestagsabgeordnete nebenbei Millionen.

von Christian Euler

Bei den Bundestagsabgeordneten brummten die Nebengeschäfte in der Coronakrise offenbar besonders gut. Die Einnahmen, die die Abgeordneten neben ihrem Diäten erzielten, beliefen sich in der zu Ende gehenden Legislaturperiode auf satte 53 Millionen Euro – ein deutliches Plus gegenüber der ersten Erhebung im Jahr 2013, als diese Summe noch bei 30 Millionen Euro lag. Dies geht aus einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung mit dem vielsagenden Titel „Aufstocker im Bundestag IV“ hervor.

Besonders rege mit Blick auf zusätzliche Verdienste war die Union mit 41,8 Prozent der „Aufstocker“, gefolgt von der FDP mit 20,3 Prozent. Gemessen an ihrer Größe nehmen die Liberalen indes die Pole-Position ein: 62 Prozent ihrer Abgeordneten gehen einer Nebentätigkeit nach, bei der Union sind es 43 Prozent, es folgen AfD (32 Prozent), Linke (26 Prozent), SPD (22 Prozent) und die Grünen mit 21 Prozent.

Nebeneinkünfte, so die Untersuchung, „sind das Problem einer privilegierten Minderheit von (männlichen) Abgeordneten, die überproportional aus der Unionsfraktion kommen“. Dabei sind die zusätzlichen Einkommen nur das Sahnehäubchen zur monatlichen Abgeordnetenentschädigung von aktuell 10.012,89 Euro, die zu versteuern sind. Hinzu kommt eine – steuerfreie – Aufwandspauschale für die Unterhaltung des Wahlkreisbüros zu Hause und den Zweitwohnsitz in Berlin in Höhe von 4.560,59 Euro pro Monat.

Empörungspotential, das das Parlament nicht ignorieren konnte

In der zu Ende gehenden 19. Wahlperiode gaben 261 Bundestagsabgeordnete an, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat ausgeübt zu haben. Die geschätzten rund 53 Millionen Euro Nebeneinkünfte der 19. Wahlperiode wurden zu fast 60 Prozent von Unionspolitikern generiert.

Ausgewertet hat die Stiftung die öffentlich zugänglichen Angaben zu den Zusatzeinkommen von Abgeordneten auf der Internetseite des Bundestages. Nebentätigkeiten neben dem Bundestagsmandat sind zwar grundsätzlich erlaubt. Die daraus resultierenden Einnahmen müssen aber ab einer bestimmten Höhe dem Bundestagspräsidium gemeldet und auf den Abgeordnetenseiten des Bundestags im Internet unter „veröffentlichungspflichtige Angaben“ bekanntgegeben werden.

„Nebenverdienste und Zusatzjobs von Bundestagsabgeordneten sind ein Dauerthema, dem besonders in (Super-)Wahljahren erhöhte Aufmerksamkeit sicher ist“, schreibt Autor Sven Osterberg. Millionenschwere Maskendeals, persönliche Bereicherung durch die Unterstützung autokratischer Herrscher und laxer Umgang mit den Meldepflichten von Nebenverdiensten hätten im Frühjahr ein Empörungspotential gezeigt, das das Parlament nicht ignorieren konnte und zu einem Wendepunkt geführt habe.

Mehr schlechtes Gewissen als grundsätzliche Einsicht

Einer der prominenten Aufstocker ist der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, der es im Mai als „Riesenfehler“ bezeichnete, seine Nebeneinnahmen der Jahre 2018 und 2019 in Höhe von 17.850 Euro zu spät gemeldet zu haben.

„Die Glaubwürdigkeit der Abgeordneten und das Vertrauen in die Herzkammer der parlamentarischen Demokratie, den Deutschen Bundestag, drohten derart beschädigt zu werden, dass auch die Unionsfraktion ihren jahrelangen Widerstand gegen eine Verschärfung der Verhaltensregeln nicht weiter aufrechterhalten konnte“, befindet denn auch Studienautor Osterberg, „es darf angenommen werden, dass mehr „schlechtes Gewissen“ als grundsätzliche Einsicht das neue Gesetz auf den Weg gebracht hat.“

Um nicht allzu gierig und selbstgefällig dazustehen, hatte das Parlament im Juni nach der Maskenaffäre im Bundestag schärfere Regeln für Abgeordnete beschlossen. Die Strafen bei Bestechung wurden verschärft, die Annahme von Geldern verboten und auch die Pflichten zur Offenlegung von Nebeneinkünften ausgeweitet.

Nebeneinkünfte müssen künftig schon ab 3.000 Euro im Jahr dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Bisher lag die Jahresgrenze bei 10.000 Euro. Zudem werden die Nebeneinkünfte künftig nicht mehr in groben Stufen à 1.000 Euro, sondern auf den Cent genau veröffentlicht.

»Der Bundestag hat es in der Hand, den Eindruck der Käuflichkeit nicht aufkommen zu lassen«

„Die Ergebnisse und die relative Stabilität der Entwicklungen stärken unsere Auffassung, dass nach wie vor ein Handlungsdefizit besteht und es weniger ein Transparenzdefizit gibt“, heißt es in der Studie. Bezahlte Lobbytätigkeiten von Abgeordneten würden künftig zwar gesetzlich verboten sein, Honorare für Vorträge, die im direkten Zusammenhang mit dem Mandat stehen, seien untersagt.

Doch es bleiben wichtige Fragen offen: Was sind gewünschte und zulässige Nebentätigkeiten? Welche Nebentätigkeiten stellen ein Einfallstor für Lobbyisten dar? Wie viele Nebentätigkeiten sind zulässig, ohne dass das Mandat nicht mehr den Mittelpunkt der Tätigkeiten bildet?

„Es bleibt dabei“, lautet das Fazit der Studie, „der Bundestag hat es in der Hand, den Eindruck der Käuflichkeit nicht aufkommen zu lassen, Vertrauen zurückzugewinnen und seine Legitimation zu stärken.“

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