Deutschland

Zwangsbeiträge: So einfach holt man sich gezahlte GEZ-Gebühren zurück

zwangsbeitraege so einfach holt man sich gezahlte gez gebuehren zurueck
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Aufruf zum deutschlandweiten GEZ-Boykott – jetzt mitmachen! Wichtig: Bitte teilt diesen Beitrag zuerst bevor ihr unserer Anleitung folgt. Anonymous zeigt dir wie du ganz einfach und legal deine GEZ-Zahlungen einstellst und alle bereits gezahlten Beiträge zurück forderst. Es vergeht mittlerweile kein Tag an dem im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht gegen Russland gehetzt wird. Jeder der Rundfunkgebühren zahlt, finanziert nicht nur einen möglichen heißen Krieg mit Russland, er unterstützt diesen damit sogar aktiv. Anonymous ruft hiermit zum kollektiven und deutschlandweiten Boykott der GEZ-Medien (Beitragsservice) und zur unverzüglichen Einstellung sämtlicher Zahlungen auf. Wir sind es leid, dass man die Ammenmärchen und Kriegspropaganda die man uns tagtäglich auftischt auch noch mit den Rundfunkgebühren der Bürger finanziert. Ein Boykott bewirkt nur etwas wenn es der boykottieren Institution GEZ finanziell erheblich weh tut. Mit diesem kollektiven Zahlungsboykott verursachen wir einen gigantischen Verwaltungsaufwand und bringen damit die GEZ von innen heraus zum totalen Zusammenbruch. Nutzt dazu das folgende Musterschreiben. Dieses wurde rechtlich übergeprüft. Das werden Anwälte (abgesehen derer die für die GEZ arbeiten) hier per Kommentar bestätigen. Wichtig: Bitte per Einschreiben, besser noch Einwurfeinschreiben versenden und Nachweis gut aufbewahren!

Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, ergeht unverzüglich Strafantrag gegen Sie.

(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug. Rechtsbehelfsbelehrung: Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Mitfreundlichen Grüßen
Max Mustermann

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
Klagen anstatt zahlen – Ab 2013 für kleines Geld!

Im schlimmsten Fall streitet man sich für 105 Euro mit der GEZ kurz vor Gericht um dann Recht zu bekommen. Wenn diesem Zahlungsboykott allerdings 10.000, 25.000 oder gar 50.000 Menschen folgen sollten, wird die GEZ andere Lösungswege als eine gerichtliche Auseinandersetzung suchen wollen. Die 105 Euro sind nämlich nicht von dir zu zahlen sondern immer vom Kläger, also von demjenigen der was von dir haben will. Wir rechnen kurz:

105 Euro x 10.000 = 1.050.000 Euro
105 Euro x 25.000 = 2.625.000 Euro
105 Euro x 50.000 = 5.250.000 Euro

Die Zahlung dieser Gerichtsgebühren wird die GEZ nicht tätigen, da dies wiederum eine Verschwendung von GEZ Beiträgen wäre. Es ist zu bezweifeln, dass die GEZ die öffentliche Debatte überlebt, die daraufhin einsetzen würde.

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