Deutschland

Landnahme: Wenn auf deutschem Boden islamisches Recht gilt

Islamisierung: Wenn auf deutschem Boden islamisches Recht gilt
Minarette und Schwarz-Rot-Gold: In Deutschland leben inzwischen rund vier Millionen Muslime

Rasend schnell geben wir unsere Werte zugunsten kulturferner Migranten auf. Besonders deutlich zeigt sich diese Tatsache an unseren Gerichten. In schöner Regelmäßigkeit berufen sich deutsche Richter in ihren Urteilen auf die Scharia.

von Günther Strauß

Wegen unserer integrationsunwilligen Mitbürger aus dem islamischen Kulturkreis trennen wir jetzt Männer und Frauen in Schwimmbädern, die etwa in Norderstedt nur noch zu getrennten Zeiten auf die Rutsche dürfen. Auch im Regionalexpress zwischen Leipzig und Chemnitz schützen wir Frauen nun vor der neuen kulturellen Bereicherung und führen – wie in Saudi-Arabien – separate Frauenabteile ein. Ganz stillschweigend führten wir unter Kanzlerin Merkel in vorauseilendem Gehorsam auch die Scharia ein. Und je mehr Muslime zuwandern, umso öfter und mehr wird das rassistische und menschenverachtende rückständige Scharia-Recht angewendet. Nachfolgend einige Fakten dazu.

In Deutschland gilt angeblich Fnur deutsches Recht und nicht die Scharia. Das jedenfalls behaupten Politik und die politisch korrekten Lügenmedien. Die Wahrheit: Als die 76 Jahre alte Münchnerin Rosemarie N. (67) ihren Mann durch Krebs verlor, da erbte sie an ihrem Wohnort in Bayern nur einen winzigen Teil des Familienvermögens.

Der Großteil ging an die Islamische Republik Iran. Ihr Mann war gebürtiger Iraner, trank gern Bier und aß auch Schweinefleisch, aber er war und blieb nun einmal Iraner und hatte Verwandte im Iran.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes handelte es sich bei dem an Krebs verstorbene Nouredin N. um einen von 1,8 Millionen Ehegatten aus einer »binationalen Ehe« in Deutschland. Stirbt ein solcher Ehepartner und besitzt er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, dann gilt das Recht seines Herkunftslandes.

Der Tod raubte der Münchnerin nicht nur die Liebe ihres Lebens, sondern ganz legal auch noch Hab und Gut. Auf deutschem Boden galt in diesem Falle iranisches Recht. Diesem zufolge erbten die männlichen Verwandten im Iran. Das deutsche Testament, das die Eheleute vor Jahrzehnten aufgesetzt hatten, war das Papier nicht wert, auf dem es stand.

Je mehr binationale Ehen es in Deutschland gibt, umso größer wird das Problem. Die Politik kann daran nichts ändern, denn es gibt internationale Abkommen dazu. Also schaut man weg – oder leugnet das Problem. Diese absurde Rechtsproblematik ist aber noch wesentlich umfangreicher und betrifft keinesfalls nur Todesfälle. Die Türkei hat die Scharia im Jahre 1926 abgeschafft. Seither gilt in der Türkei ein auf schweizerischem Recht basierendes Zivilrecht. In Deutschland ist es genau umgekehrt. Je mehr Muslime zuwandern, umso öfter und mehr wird das Scharia-Recht angewendet.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat sich schon vor Jahren im Auftrag der Bundestagsabgeordneten mit der Frage der Vereinbarkeit der islamischen Scharia und deutscher Gesetze befasst. Er erarbeitete für die Abgeordneten ein Faltblatt, das den bezeichnenden Titel »Die Anwendung der Scharia in Deutschland« trägt.

Aus ihm erfahren wir: »In Deutschland können Vorschriften der Scharia nach dem deutschen Internationalen Privatrecht (IPR) zur Anwendung kommen«. Man geht zunächst einmal von der Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen der Welt aus. Zur islamischen Vielehe (Polygamie) heißt es dort für die Bundestagsabgeordneten schwarz auf weiß: »Nach der Scharia ist die Mehrehe mit bis zu vier Frauen erlaubt.

In Deutschland ist es verboten, eine Mehrehe zu schließen. Im Sozialrecht ist sie insofern anerkannt, als eine im Ausland wirksam geschlossene Mehrehe Ansprüche mehrerer Ehegatten auf Witwenrente oder Witwerrente nach dem Sozialgesetzbuch begründet«.

Ein in einem islamischen Land mit mehreren Frauen verheirateter Mann kann somit in Deutschland damit rechnen, dass alle seine Frauen nach seinem Ableben eine Witwenrente erhalten. Die Fürsorgepflicht des deutschen Steuerzahlers ist eben inzwischen multikulturell.

Umgekehrt haben die Geliebten eines deutschen Ehemannes allerdings auch weiterhin keinen Anspruch auf Witwenrente nach dem Ableben des Mannes. In der Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift (NJW) wurde zu dieser Thematik im Jahre 2012 ein langer Fachartikel veröffentlicht, der viele Leser fassungslos machte. Schließlich behaupten Politik und Medien ja gern, dass es in Deutschland keine Islamisierung gebe.

Der damalige rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) hatte zuvor mit Äußerungen zum Einsatz von islamischen Scharia-Gerichten in Deutschland für Aufregung gesorgt. Er hob nämlich hervor, islamische Scharia-Gerichte könnten in Rheinland-Pfalz künftig zum Einsatz kommen. Andere Bundesländer reagierten empört. Doch sie übersahen, dass die Scharia längst Einzug in unser Rechtssystem gehalten hat. So kommt im Familien- und Erbrecht das islamische Recht schon seit Jahrzehnten in Deutschland zur Anwendung, wenn die Parteien Muslime sind.

Das Oberlandesgericht in Hamm entschied beispielsweise 2013, dass Scheidungsfälle in Deutschland, bei denen die Hochzeiten nach islamischem Recht in muslimischen Ländern arrangiert wurden, auch nach dem Scharia-Recht behandelt werden müssen. Im konkreten Fall ging es um eine 23 Jahre alte Iranerin, die 2009 in der Islamischen Republik Iran einen dort lebenden Mann geheiratet hatte. Beide zogen in die Bundesrepublik Deutschland und trennten sich im Jahr 2011.

Ein Gericht in Essen gewährte der Frau im November 2012 die Scheidung, doch der Ehemann legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Das Berufungsgericht in Hamm ergriff Partei für die Seite der Frau. Der Richter argumentierte, dass sich das Paar zur Zeit der Eheschließung darauf geeinigt hatte, die Prinzipien des Scharia-Rechts zu befolgen, und dass der Fall daher nach Scharia-Recht entschieden werden sollte, unabhängig davon, dass das Paar nun in Deutschland lebte.

Dasselbe Oberlandesgericht Hamm hatte im Übrigen auch einen Deutsch-Iraner dazu verurteilt, den Kaufpreis für eine Braut (800 Goldmünzen) zurückzuzahlen. Und das Limburger Landgericht entschied unter Berufung auf die Scharia, dass eine Braut die islamische »Morgengabe« (in diesem Fall 12000 Euro) nach der Scheidung behalten dürfe, weil das Geld aus islamischer Sicht dazu bestimmt sei, die Frau nach einer Scheidung abzusichern (Urteil vom 26. März 2012, Az. 2 O 384/10). Im Mekka Deutschland wird deutsches Recht jetzt immer öfter zur Farce. Politik, Medien und eben auch die Justiz bereiten uns schon einmal auf kommende Zeit vor, in der Muslime unsere Gesellschaft prägen werden.

Die Realität: Wandern Chinesen, Italiener oder Vietnamesen nach Deutschland ein, passen sie sich selbstverständlich der Mehrheitsgesellschaft an, ohne ihre Herkunft zu verleugnen. Sie sind eine wirkliche Bereicherung für uns. Bei den türkischen oder arabischstämmigen Einwanderern ist das völlig anders.

Die Diskussion über ihre ständigen Probleme und ihre Islam-Ideologie beschäftigt zahlreiche Gremien auf allen Ebenen, bis hin zur Islamkonferenz. »Scharia ist die schlimmste Form des Rassismus und der Geschlechterungerechtigkeit« – und deshalb sollten wir den Anfängen wehren. Wer Frauen und Männer in Schwimmbädern und Bahnen trennt, der knickt ein. Und darüner sollten wir zum Osterfest einmal nachdenken.

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