Deutschland

Vorwärts in den Volkstod: Hessische Justiz solidarisiert sich mit Todesengel von Gießen

Vorwärts in den Volkstod: Hessische Justiz solidarisiert sich mit Todesengel von Gießen
Kristina Hänel, skrupellose Abtreibungsärztin

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil gegen die gewissenlose Abtreibungsärztin Kristina Hänel aufgehoben. Hänel hatte auf ihrer Webseite ungeniert für den Volkstod durch massenhaften Mord an Ungeborenen geworben. Die absurde Begründung des Oberlandesgerichts lässt einem den Schock in die Glieder fahren.

von Chris Heller

Der Mord an einem wehrlosen Baby dürfte eines der grausamsten Verbrechen sein, das man begehen kann. In einer Bundesrepublik, wo das Leben eines Deutschen kaum noch etwas zählt, wird hingegen fast schon ein industrieller Massenmord an Ungeborenen vorgenommen. Unterstützt wird diese perverse Agenda von der Politik und neuerdings ganz offenbar auch von den Gerichten.

Die skrupellose Ärztin Kristina Hänel ist ein Paradebeispiel dafür, wie schamlos gewisse Gestalten hierzulande den Volkstod vorantreiben. Auf ihrer Webseite hatte Hänel, die auch als Todesengel von Gießen bekannt ist, ungeniert und sogar in einer für die BRD leicht übertriebenen Art und Weise für Abtreibungen geworben. Das Amtsgericht Gießen sah es im November 2017 als erwiesen an, dass Hänel gegen den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verstoßen hatte, der das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen untersagt. Hänel wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.

Das Landgericht Gießen verwarf ihre Berufung gegen dieses Urteil mit Urteil vom 12 Oktober 2018. Die Angeklagte hatte danach gegen das Urteil des Landgerichts Gießen Revision zum OLG eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main musste sich also nunmehr der Sache annehmen und fällte ein unglaubliches Urteil. Mit den Worten: „Das Urteil hat aufgrund der nach Erlass des landgerichtlichen Urteils eingetretenen Gesetzesänderung keinen Bestand“, hob das OLG tatsächlich die Entscheidung aus 2017 auf.

Lassen Sie sich dies einmal auf der Zunge zergehen. Weit NACH der Verurteilung Hänels gab es eine Gesetzesänderung, die es ermöglicht, den Mord an wehrlosen Babys unter gewissen Umständen straffrei zu bewerben. Seit wann kann eine Gesetzesänderung rückwirkend gelten? Zum Zeitpunkt der Tat war diese unter Strafe gestellt. Deshalb wurde die gewissenlose Abtreibungsärztin verurteilt. Weil es jetzt plötzlich ein neues Gesetz gibt, wird diese Verurteilung einfach aufgehoben. Leben wir in einer Bananenrepublik?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verwies die Sache indem zurück ans Landgericht (Beschluss vom 27.6.2019, Az. 1 Ss 15/19). Dieses muss sich nun erneut mit dem Fall befassen. Dieser Akt der Rechtsbeugung zugunsten einer eiskalten Massenmörderin macht sprachlos. Es hat den Anschein, als stelle sich die Justiz mittlerweile aktiv auf die Seite derer, die unser Volk auslöschen wollen. Die Politik hat das bereits getan.

So zeichneten die ethnosuizidal veranlagten Extremisten der SPD den Todesengel von Gießen, Kristina Hänel, ausgerechnet zum Weltfrauentag am 8. März mit der „Roten ASF-Rose“ aus. „Mit diesem Preis werden Personen oder Gruppen ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise um die Gleichstellung verdient gemacht haben“, teilten die Sozialdemokraten in diesem Zusammenhang mit. Was der staatliche Massenmord an unschuldigen und wehrlosen Kindern mit der Gleichstellung von Mann und Frau zu tun haben soll, blieb dabei das Geheimnis der Sozialdemokraten.

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