Deutschland

Mord in Offenburg: Freispruch für Asylbewerber – Millionenkosten für Steuerzahler

Mord in Offenburg: Freispruch für Asylbewerber – Millionenkosten für Steuerzahler
Das Landgericht Offenburg hat einen 38-jährigen Asylbewerber vom Vorwurf des Mordes freigesprochen - dabei sah es die Tat als erwiesen an.

Es war kaum anders zu erwarten. Der Afrikaner, der einen Arzt in dessen Praxis in Offenburg brutal ermordet hatte, wurde jetzt tatsächlich offiziell freigesprochen. Der Steuerzahler trägt nun nicht nur die horrenden Kosten des Verfahrens, sondern finanziert auch die Unterbringung des angeblich psychisch Kranken in einer netten Klinik statt im Gefängnis. Es ist davon auszugehen, dass Millionenbeträge fällig werden, um den standesgemäßen Verbleib des Mörders in der BRD zu garantieren.

von Chris Heller

Nach der offenen Mitleidsbekundung durch die Staatsanwaltschaft konnte sich der afrikanische Arzt-Mörder von Offenburg schon fast sicher sein, dass er kein Gefängnis von innen sehen wird. Am Dienstag wurde nun das Urteil im Prozess um den getöteten Mediziner gesprochen. Ergebnis: Der illegale Zuwanderer, der seinen Doktor auf dem Gewissen hat, wurde freigesprochen. Der Mann ist nach Ansicht der Schwurgerichtskammer schuldunfähig und wird in die Psychiatrie eingewiesen, wo er es sich auf Kosten der Allgemeinheit gutgehen lassen kann.

Der angeblich psychisch kranke Täter hatte den Arzt am 16. August 2018 mit mindestens 30 Messerstichen, die so massiv ausgeführt wurden, dass sie teilweise sogar Knochen verletzten, regelrecht hingerichtet. Die Kammer hatte nach der fünftägigen Hauptverhandlung zwar keinerlei Zweifel an der Täterschaft des Afrikaners, geht aber davon aus, dass er dabei in einem Wahn gehandelt hat, so dass seine Steuerungsfähigkeit entweder eingeschränkt oder ganz aufgehoben war. Gleichwohl konnte er das Messer jedoch noch relativ gut in den Leib des Mediziners steuern.

Wegen angeblicher Wahnvorstellungen, so Richter Heinz Walter in seiner Urteilsbegründung am Nachmittag, habe man nach dem Zweifelsgrundsatz davon ausgehen müssen, dass der Mann nicht schuldfähig war. Ein Freispruch sei, so Walter vor vollen Zuhörerrängen im Saal 2 des Offenburger Landgerichts, die „einzig richtige und einzig mögliche Konsequenz aus den Prinzipien unserer Rechtsordnung“. Man stelle sich einmal vor, ein Deutscher hätte einen Zuwanderer mit 30 Messerstichen umgebracht. Wie wäre das Urteil wohl in diesem Fall ausgegangen?

Die Leidtragenden nach diesem Skandal-Urteil sind wieder einmal alle Steuerzahler im Land. Denn diese dürfen nicht nur die horrenden Kosten des Verfahrens, sondern auch die standesgemäße Unterbringung des Mörders in einer netten Klinik finanzieren. Die dafür benötigten finanziellen Mittel dürften sich im Millionenbereich bewegen. Eine Abschiebung kam nicht in Betracht. Obwohl dem illegalen Zuwanderer mittlerweile nachgewiesen wurde, falsche Angaben über seine Herkunft gemacht zu haben, behält man den Straftäter lieber hier, als ihn in den nächsten Flieger gen Heimat zu setzen.

Mittlerweile dürfte es fast jedem Bundesbürger aufgefallen sein, wie schnell ein zugewandertes Potential zum psychisch kranken Hilfebedürftigen werden kann, wenn eine Straftat im Spiel ist. Diese zahnlose Kuscheljustiz der BRD zeigt sich in aller Regelmäßigkeit jedoch nur bei Migranten. Ethnische Deutsche bekommen bei jeder sich bietenden Gelegenheit die volle Härte des Rechtsstaates zu spüren.

Retten Sie das Meinungsklima!

Ihnen gefallen unsere Inhalte? Zeigen Sie Ihre Wertschätzung. Mit Ihrer Spende von heute, ermöglichen Sie unsere investigative Arbeit von morgen: Unabhängig, kritisch und ausschließlich dem Leser verpflichtet. Unterstützen Sie jetzt ehrlichen Journalismus mit einem Betrag Ihrer Wahl!

🤝 Jetzt Spenden

💥 Krieg gegen Russland

Neu: Folge uns auf GETTR!

GETTR – 100% Meinungsfreiheit! zensurfrei · unabhängig · zuverlässig
Teilen via